AGB print-xxl.com

Die Annahme von Aufträgen erfolgt ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen. Abweichungen bedürfen prinzipiell der Schriftform. Hierauf kann mündlich nicht verzichtet werden. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit.

1. Preise

Mündliche und schriftliche Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten unsere Listenpreise. Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten prinzipiell nicht ein. Vom Auftraggeber veranlasste Proben, Skizzen, Muster Layouts, Probedrucke usw. werden individuell berechnet. Ferner gelten die in unserer Preisliste vermerkten Aufmaßbedingungen.

2. Urheberrecht

Der Auftraggeber erklärt, alle Rechte (Eigentums-, Urheberrecht usw.) an dem für ihn zu vervielfältigenden Stück zu besitzen und übernimmt für alle Schäden, die durch nichtberechtigte Vervielfältigung entstehen können, die Haftung. Von uns angefertigte Entwürfe, Filme, Zeichnungen und sonstige Hilfsmittel bleiben auch bei gesonderter Zahlung unser Eigentum. Die Reproduktion sowie alle sonstigen Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgen ohne Kontrolle hinsichtlich der Richtigkeit des Inhalts des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materials oder der Vorlagen. Für deren Richtigkeit ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Diese Regelung gilt entsprechend bei der Anlieferung von digitalen Dateien zum Zwecke des Ausplottens und Ähnlichem.

3. Lieferung/Haftung

Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, so erfolgt die Aushändigung von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers. Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nichtberechtigten können nicht abgeleitet werden.

Andernfalls erfolgt Versand unfrei auf Gefahr des Auftraggebers.

Der Postversand und der Versand per E-Mail erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten. Ersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferzeit können nicht geltend gemacht werden. Lieferzeitenabsprachen stellen aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung bei Ausführung von Facharbeiten grundsätzlich keine Fixtermin-Vereinbarung dar. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldeter Maschinenstillstand oder Stromausfall verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung.

Für die Datenübertragung per E-Mail, Fritz-Data und sonstigen Übertragungsmöglichkeiten oder per Datenträger übernimmt der Kunde das Risiko der Vollständigkeit und die Verantwortung für den Inhalt der Dateien. Für den Gebrauch und die Folgeschäden von uns erstellter Dateien übernehmen wir keine Haftung.

4. Gewährleistung

Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität, der Tönung und dergleichen auftreten, die deswege vorbehalten werden müssen. Bei maßstäblichen Arbeiten wird die Gewähr für genaue Einstellung übernommen. Maßdifferenzen, die durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, die nachträglich durch äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dergleichen) eintreten, wird nur insoweit gehaftet, als diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet worden sind. Für Arbeiten, die infolge Material- und Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.

Für Verlust oder Beschädigungen von übergebenen Originalen beim Transport durch Beauftragte oder Boten des Auftragnehmers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Auftragnehmer wird keine Haftung übernommen. Ersatzleistungen sind ausgeschlossen. Bei Beschädigung oder Verlust des Originals durch in diesem selbst liegende Eigenschaften, z.B. altersbedingte Brüchigkeit von Transparent-Originalen, Vergrößerung von bereits vorhandenen Einrissen an Originalen, Risse an bereits vorhandenen Faltstellen der Vorlage, Verwendung von Selbstklebefolien oder anderen Klebematerialien sowie von selbstklebenden Einfassbändern, falls diese an den Kopierzylindern- oder Trommeln kleben bleiben, wird keine Haftung übernommen.

Für nachträgliche Farbveränderungen bei Kopien und Drucke wird keine Gewährleistung übernommen. Die gesetzliche Gewährleistung wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen!

Für Beschädigungen von Originalen, welche zum Zwecke einer Veredelung oder sonstigen Weiterverarbeitung übergeben wurden, wird keine seitens des Auftragnehmers keinerlei Haftung übernommen.

5. Mängelrügen

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb dreiTagen nach Lieferung schriftlich unter Hinzufügung der Originale und de beanstandeten Arbeit erfolgen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns zustehender Forderungen unser Eigentum. An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen den Dritten hat, ohne dass es zu einer ausdrücklichen Abtretung und Anzeige bedarf.

Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung und Einziehung der Forderungen gegenüber Dritten ermächtigt. Diese Ermächtigung kann vom Auftragnehmer widerrufen werden für den Fall, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere in Verzug gerät.

Der Auftraggeber darf die Waren an Dritte seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiter veräußern (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Ein gutgläubiger Erwerb durch Dritte ist aus geschlossen.

7. Zahlungen

Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne jeden Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Bei Aufträgen, die für Rechnung eines Dritten ausgeführt worden sind, haftet der Auftraggeber neben dem Dritten als Selbstschuldner. Reklamationen von Rechnungen sind nur innerhalb von 14 Tagen zulässig, danach gelten sie vollinhaltlich als anerkannt. Wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung erfolgt, berechnen wir für die 1. Mahnung € 10,- Mahngebühren. Gleichzeitig erheben wir während der Dauer des Verzugs Zinsen in Höhe von 8% Punkten über dem jeweilig geltenden Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden weiteren Schadens ist nich ausgeschlossen. Für den Fall des Verzugs entfallen eingeräumte Rabatte/Boni und es gelten die Listenpreise. Müssen Rechnungen umgeschrieben werden aus Gründen, die der Auftraggeber oder der Rechnungsempfänger zu vertreten hat, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von € 1,- je Rechnung erhoben. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögens verhältnisse des Auftraggebers oder Rechnungsempfängers gefährdet, so kann der Auftrag nehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.

8. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

9. Haftung

Für Originale/Vorlagen, die nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragserledigung abgeholt werden, wird keine Haftung übernommen. Die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers bleibt bestehen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10. Verarbeitung elektronischer Daten

Vor Auftragsannahme ist das Datenformat, in welchem die Daten angeliefert werden sollen, zweifelsfrei zu klären. Ergibt es sich, dass ein Datenformat bearbeitet werden soll, oder für den Druck in ein anderes Datenformat konvertiert werden muß, ist nicht auszuschließen, dass bei der Umwandlung oder Konvertierung in ein bearbeitbares Datenformat, Abweichungen oder Fehlerauftreten können. Für diese kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden. Bearbeitungsgrundlage sind die Datensätze, so wie sie vom Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten für die Ausgabe (Drucker, Plotter, Digitalkopierer) aufbereitet worden sind. Eine Prüfungspflicht obliegt dem Auftragnehmer nicht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Dieses gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer das Verarbeitungsergebnis auf Wunsch des Auftraggebers direkt an Dritte weiterleitet. Stellt der Auftragnehmer einen offensichtlichen Mangel fest, dann unterrichtet er den Auftraggeber. Soll der Mangel beseitigt werden, dann wird dem Auftraggeber die zusätzlich aufgewendete Bearbeitungszeit berechnet.

Der Auftraggeber erklärt, dass die von ihm gelieferten Datensätze Duplikate des Originaldatensatzes darstellen und sich das Original in seinem Besitz befindet. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Gleichwohl ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Für Verlust oder Beschädigung der vom Auftraggeber gelieferten Datenträger wird nur in Höhe des Materialwerts gehaftet. Daten und Datenträger sowie sonstige Zwischenprodukte werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Näheres ist in einem gesonderten Archivierungsvertrag zu regeln. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt worden sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu tragen.

Die in den übergebenen Datensätzen enthaltenen Angaben zur Festlegung des Auftrags volumens sind für den Auftragnehmer verbindlich. Die vom Auftraggeber übermittelten Informationen bzgl. des Auftragsumfangs werden der Abrechnung zugrunde gelegt. Abweichungen von den elektronisch übermittelten Informationen bedürfen der Schriftform.

Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm veranlaßten bzw. technisch zur vertragsgemäßen Herstellung gebotenen Aufwand. Dazu gehören auch die Kosten für von ihm veranlaßte Datenübertragungen (z. B. per ISDN) und bei der Datenübermittlung per Internet auch die Providerkosten des Auftragnehmers. Sollen bei der Bearbeitung der Daten wegen unzureichender oder falscher Informationen bei/oder innerhalb der Datenübermittlung Mehrarbeiten erforderlich werden, dann trägt der Auftraggeber die hierdurch entstandenen Kosten.

Für Datenverluste aufgrund von Übertragungsfehlern innerhalb des Scanvorgangs wird nur gehaftet, soweit dem Auftragnehmer grobes Verschulden oder Vorsatz zur Last zu legen ist.

Erfolgt eine nicht nur unwesentliche Bearbeitung des übergebenen Materials durch den Auftragnehmer, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer gemäß § 7 UrhG Urheber des erstelltenWerkes wird. Die Geltendmachung von Ansprüchen aus diesem Recht bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

Aufgrund unterschiedlicher Hardwareausrüstung bei den Ausgabegeräten (Plotter, Drucker, Digitalkopierer) beim Auftragnehmer und dem Auftraggeber können Abweichungen in der Ausgabequalität auftreten. Um diese zu vermeiden, erhält der Auftraggeber eine Testausgabe zur Freigabe, sofern dem Auftragnehmer aufgrund der gelieferten Datensätze eine im Umfang begrenzte Testausgabe möglich ist. War diese nicht möglich und hat der Auftraggeber bei Farbabweichungen auch keine Andruckprobe mitgeliefert, dann trägt er das Risiko der Abweichungen und hat zusätzlich die erforderlichen Korrekturarbeiten zu vergüten. Wird dem Auftraggeber, als korrekturfähiges Zwischenprodukt, ein digitaler Proof zur Druckreifeerklärung vorgelegt oder legt der Auftraggeber dem Auftrag Vorlagen (z. B. Computer-Ausdruck, Digital-Proof) zugrunde, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren und Witterungseinflüsse bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, muss vom Auftraggeber ein zusätzlicher kostenpflichtiger Andruck in Auftrag gegeben werden. Da Übermittlungsfehler oder zeitliche Verzögerung bei der Datenübertragung (z. B. ISDN) außerhalb des Einflußbereiches des Auftragnehmers liegen, übernimmt er dafür keine Gewähr.

Soweit wir dem Auftraggeber den Zugriff auf eine beim Auftragnehmer angelegte Mailbox ermöglichen, verpflichtet sich der Auftraggeber den Zugang zweckbestimmt und sachgerecht zunutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Rechnung zu tragen und diese zu befolgen; dem Auftragnehmer erkennbare Schäden unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer oder Dritten durch mißbräuchliche oder rechtswidrige Handlung durch den Auftraggeber in Verbindung mit den Mailboxdiensten entstehen, haftet allein der Auftraggeber.

Der Auftraggeber wird gemäß Art. 33 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der Auftragnehmer seine Anschrift und Daten maschinell speichert und verarbeitet. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass alle Personen, die diese Daten verarbeiten, mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung vertraut sind. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber darauf hin, dass per Internet übermittelte Daten nicht vor den Zugriffen Dritter geschützt sind.

11. Teilnichtigkeit

Sind eine oder mehrere Klauseln dieser Bedingungen nichtig, bleibt der Restertrag wirksam. Anstelle der unwirksamen Klausel(n) tritt das entsprechende Gesetzesrecht.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt stets der Sitz des Auftragnehmers.Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.